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   BVerwG, 24.01.1989 - 8 B 123.88   

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https://dejure.org/1989,7975
BVerwG, 24.01.1989 - 8 B 123.88 (https://dejure.org/1989,7975)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1989 - 8 B 123.88 (https://dejure.org/1989,7975)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1989 - 8 B 123.88 (https://dejure.org/1989,7975)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung durch Urteil - Zwischenstreits über die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.10.1961 - II C 110.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1989 - 8 B 123.88
    Ebensowenig gibt der Beschluß vom 13. Oktober 1961 - BVerwG II C 110.59 - (Buchholz 310 § 140 VwGO Nr. 1) für eine andere Beurteilung etwas her.
  • BVerwG, 26.01.1981 - 6 C 70.80

    Feststellung der Nichtbeendigung eines Rechtsstreits durch Klagerücknahme -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1989 - 8 B 123.88
    Bestand demnach über die Wirksamkeit der Zurücknahme der Berufung Streit, so war darüber durch Urteil zu entscheiden, und zwar bei Bejahung der wirksamen Zurücknahme durch ein Endurteil, in dem festgestellt wird, daß die Berufung zurückgenommen ist (so für den insoweit gleichliegenden Fall der Klagerücknahme Beschluß vom 26. Januar 1981 - BVerwG 6 C 70.80 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 33.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit/Unwiderruflichkeit einer

    Wird die Wirksamkeit der Zurücknahme bejaht, ergeht dieser Spruch unabhängig davon, ob zuvor bereits ein Beschluß nach § 126 Abs. 2 Satz 2 VwGO erlassen worden ist oder nicht, durch eine Endentscheidung, in der festgestellt wird, daß die Berufung zurückgenommen ist (vgl. u.a. Beschluß vom 24. Januar 1989 - BVerwG 8 B 123.88 - Abdruck S. 3).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige endgültige

    Wird die Wirksamkeit der Zurücknahme bejaht, ergeht dieser Spruch unabhängig davon, ob zuvor bereits ein Beschluß nach § 126 Abs. 2 Satz 2 VwGO erlassen worden ist oder nicht, durch eine Endentscheidung, in der festgestellt wird, daß die Berufung zurückgenommen ist (vgl. u.a. Beschluß vom 24. Januar 1989 - BVerwG 8 B 123.88 - Abdruck S. 3).
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